Mehrweg statt Einweg im Catering: Mehrwegangebotspflicht, Leihgeschirr und Pfandsysteme
Redaktion sustainable-catering.eu · Stand 19. Oktober 2026
Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland die Mehrwegangebotspflicht: Wer Speisen in Einwegverpackungen aus Kunststoff oder Getränke in Einwegbechern erst vor Ort befüllt, muss dieselben Speisen und Getränke auch in Mehrwegverpackungen anbieten (§ 33 VerpackG). Die Mehrwegvariante darf nicht teurer sein, ein Pfand ist erlaubt. Kleine Betriebe mit höchstens fünf Beschäftigten und höchstens 80 m² Verkaufsfläche dürfen stattdessen mitgebrachte Behälter befüllen (§ 34 VerpackG). Für Events ist die einfachste Lösung meist ganz klassisch: Porzellan, Glas und Edelstahlbesteck vom Caterer oder aus dem Geschirrverleih.
Was die Mehrwegangebotspflicht genau verlangt
Die Pflicht steht in § 33 des Verpackungsgesetzes (VerpackG) und richtet sich an „Letztvertreiber“, also an Betriebe, die Speisen oder Getränke direkt an Endverbraucher abgeben. Sie umfasst drei Punkte:
- Mehrwegalternative anbieten (Abs. 1): Betroffen sind Einwegkunststoff-Lebensmittelverpackungen und Einweggetränkebecher, die erst beim Betrieb befüllt werden. Bei Bechern spielt das Material keine Rolle, auch beschichtete Pappbecher fallen darunter. Die Mehrwegvariante darf nicht teurer sein und nicht zu schlechteren Bedingungen angeboten werden.
- Gut sichtbar darauf hinweisen (Abs. 2): In der Verkaufsstelle muss ein lesbarer Hinweis auf das Mehrwegangebot hängen. Bei Lieferungen muss der Hinweis in den genutzten Medien stehen, etwa im Online-Shop oder auf der Bestellseite.
- Eigene Mehrwegverpackungen zurücknehmen (Abs. 3): Die Rücknahmepflicht gilt nur für die Mehrwegverpackungen, die der Betrieb selbst ausgegeben hat.
Ausgenommen sind Verkaufsautomaten, die in Betrieben ausschließlich zur Versorgung der Beschäftigten stehen und nicht öffentlich zugänglich sind. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden.
Die Ausnahme für kleine Betriebe (§ 34 VerpackG)
Betriebe mit insgesamt nicht mehr als fünf Beschäftigten und höchstens 80 m² Verkaufsfläche dürfen die Pflicht anders erfüllen: Sie befüllen auf Wunsch Behälter, die Kundinnen und Kunden mitbringen, und weisen darauf hin. Dabei gilt:
- Beide Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein.
- Teilzeitkräfte zählen anteilig: bis 20 Wochenstunden mit 0,5, bis 30 Wochenstunden mit 0,75.
- Zur Verkaufsfläche zählen auch frei zugängliche Sitz- und Aufenthaltsbereiche. Bei Lieferdiensten werden Lager- und Versandflächen mitgerechnet.
- Ketten sind nicht ausgenommen, wenn das Unternehmen insgesamt mehr Beschäftigte hat, auch wenn die einzelne Filiale klein ist.
Was das für Catering bedeutet
Für klassisches Event-Catering mit Porzellan, Gläsern und Besteck ändert die Mehrwegangebotspflicht wenig, weil dort gar keine Einwegverpackungen anfallen. Relevant wird sie in diesen Situationen:
| Situation | Was gilt | Praktische Lösung |
|---|---|---|
| Lunch-Lieferung ins Büro in Kunststoffboxen | Mehrwegalternative anbieten und darauf hinweisen | Mehrweg-Lunchboxen mit Pfand oder Rücknahme bei der nächsten Lieferung |
| Kaffee-Station mit Einwegbechern | Auch Einwegbecher aus Pappe sind betroffen | Tassen oder Mehrwegbecher, Pfand möglich |
| Food-Stand auf Messe oder Festival | Pflicht für den Stand, je nach Größe Ausnahme nach § 34 prüfen | Mehrweggeschirr mit Pfand und Rückgabestation |
| Firmenfeier mit Buffet | Kein Einweg nötig | Geschirr vom Caterer oder Geschirrverleih |
| Reste zum Mitnehmen | Bei Kunststoff-Einweg Mehrwegalternative anbieten | Mehrwegboxen oder Gäste bringen eigene Behälter mit |
Laut Hinweisen der Deutschen Umwelthilfe gilt bei Veranstaltungen, bei denen der Veranstalter selbst Speisen und Getränke ausgibt, die gesamte Veranstaltungsfläche als Verkaufsfläche. Eigenständige Stände werden einzeln betrachtet. Im Zweifel lohnt eine Rückfrage bei der örtlichen IHK oder der zuständigen Abfallbehörde.
Für Business-Lunches und Tagungen lohnt es sich, Mehrweg von Anfang an mitzudenken. Formate und Mengen dafür finden Sie im Ratgeber Business-Lunch-Catering.
Schon seit 2021 verboten: Einwegplastik
Unabhängig von der Mehrwegangebotspflicht dürfen nach der Einwegkunststoffverbotsverordnung (EWKVerbotsV) seit dem 3. Juli 2021 bestimmte Einwegprodukte aus Kunststoff nicht mehr in Verkehr gebracht werden, darunter:
- Einwegbesteck und Einwegteller aus Kunststoff
- Trinkhalme und Rührstäbchen
- Wattestäbchen und Luftballonstäbe
- Lebensmittelbehälter und Getränkebecher aus expandiertem Polystyrol (Styropor)
Auch Einwegprodukte aus „Bioplastik“ oder mit Kunststoffbeschichtung fallen darunter. Ersatz aus Pappe, Holz oder Palmblatt ist zwar erlaubt, bleibt aber Einweg und erzeugt Abfall.
Mehrweg bei Events praktisch umsetzen
Leihgeschirr und Geschirrverleih
Viele Caterer bringen eigenes Geschirr mit oder arbeiten mit einem Verleih zusammen. Als Richtwert in unserem Kostenmodell rechnen wir für Leihgeschirr und Mehrweg-Equipment mit 3 bis 7 € pro Person. Der Preis hängt davon ab, ob Spülen, Transport und Bruch inklusive sind. Klären Sie im Angebot:
- Ist Geschirr im Preis enthalten oder wird es separat berechnet?
- Wird das Geschirr schmutzig zurückgenommen oder müssen Sie vorspülen?
- Wie wird Bruch berechnet?
- Gibt es Mehrwegbecher, Stoffservietten und Karaffen für Leitungswasser?
Spülmobil und Pfandsysteme
Für Sommerfeste, Vereinsfeiern oder Festivals ohne Spülküche gibt es Spülmobile, also mobile Spülstationen in Anhängern, die viele Kommunen, Abfallbetriebe oder Verleiher anbieten. Für Ausgabe zum Mitnehmen gibt es bundesweite Mehrweg-Poolsysteme für Becher und Schalen, die mit Pfand oder App-Ausleihe arbeiten. Für Caterer haben sie den Vorteil, dass die Rücknahme über viele Ausgabestellen läuft.
Planungs-Checkliste
- Mehrweg schon in der Anfrage als Anforderung nennen
- Rückgabestationen gut sichtbar und mit klarer Beschilderung planen
- Wasser in Karaffen statt in Einwegflaschen anbieten
- Saucen, Milch und Zucker in Spendern statt Portionspackungen
- Mehrwegboxen für Reste bereithalten, damit gute Speisen nicht im Müll landen (mehr dazu im Ratgeber Lebensmittelverschwendung vermeiden)
Mehrweg im Angebot vergleichen
Ob ein Caterer Mehrweg ernst nimmt, sehen Sie meist schon am Angebot. Achten Sie auf diese Punkte:
| Prüfpunkt | Gutes Zeichen | Warnsignal |
|---|---|---|
| Geschirr | Porzellan, Glas, Edelstahl im Angebot genannt | Nur „Geschirr nach Absprache“ |
| Getränke | Karaffen, Mehrwegflaschen, Zapfanlage | Einzelne Einwegflaschen pro Gast |
| Kaffee | Tassen oder Mehrwegbecher mit Pfand | Pappbecher als Standard |
| Lieferung | Mehrwegboxen mit Rückholung | Einwegschalen ohne Alternative |
| Reste | Mehrwegboxen zum Mitnehmen | Keine Regelung |
Fragen Sie außerdem, wie das Geschirr gespült wird und ob der Caterer eigene Spültechnik mitbringt. Bei Veranstaltungen in Räumen ohne Küche kann das über die Machbarkeit entscheiden. Als Auftraggeber können Sie Mehrweg als feste Anforderung in die Anfrage schreiben. So werden Angebote vergleichbar, und Einweg wird nicht stillschweigend zum Standard. Weitere Fragen für das Vorgespräch sammelt die Checkliste zur Caterer-Auswahl.
Ist Mehrweg wirklich besser?
Mehrweg ist in der Regel ökologisch vorteilhaft, wenn Geschirr und Behälter oft genug genutzt werden und die Transportwege kurz bleiben. Ein Mehrwegbecher, der nach dem ersten Einsatz im Müll landet, hilft wenig. Deshalb sind funktionierende Rückgabe und Pfand so wichtig. Weitere Hebel für ein klimafreundliches Event finden Sie im Ratgeber nachhaltige Firmenfeier.
Ausblick: EU-Verpackungsverordnung
Die EU-Verpackungsverordnung (Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR) verschärft die Vorgaben in den kommenden Jahren. Nach Art. 33 müssen Betriebe im Gastgewerbe, die Getränke oder Speisen zum Mitnehmen verpacken, bis zum 12. Februar 2028 eine Mehrwegoption innerhalb eines Wiederverwendungssystems anbieten. Wie sich das mit den deutschen Regeln verzahnt, wird sich in der Umsetzung zeigen.
Kosten einplanen
Leihgeschirr ist ein überschaubarer Posten im Gesamtbudget. Mit dem Catering-Kostenrechner können Sie Mehrweg-Equipment, Personal und Getränke zusammen kalkulieren. Caterer, die Mehrweg standardmäßig einsetzen, finden Sie im Caterer-Verzeichnis.
Häufige Fragen
Gilt die Mehrwegangebotspflicht auch für Caterer?
Ja, wenn der Caterer Speisen in Einwegkunststoff-Verpackungen oder Getränke in Einwegbechern erst bei sich befüllt und an Endverbraucher abgibt, etwa bei Lunch-Lieferungen oder an Event-Ständen. Wer ohnehin auf Mehrweggeschirr serviert, erfüllt das Ziel der Regel bereits.
Welche Betriebe sind von der Mehrwegangebotspflicht ausgenommen?
Betriebe mit insgesamt höchstens fünf Beschäftigten und höchstens 80 m² Verkaufsfläche dürfen die Pflicht erfüllen, indem sie Behälter der Kundschaft befüllen (§ 34 VerpackG). Bei Lieferdiensten zählen Lager- und Versandflächen zur Verkaufsfläche, und Ketten sind nicht ausgenommen.
Ist Einweggeschirr aus Plastik noch erlaubt?
Einwegteller, Einwegbesteck, Trinkhalme und Rührstäbchen aus Kunststoff sowie bestimmte Behälter aus expandiertem Polystyrol dürfen seit dem 3. Juli 2021 nicht mehr in Verkehr gebracht werden (Einwegkunststoffverbotsverordnung).
Was kostet Leihgeschirr für ein Event?
Als Richtwert rechnen wir mit 3 bis 7 € pro Person für Leihgeschirr und Mehrweg-Equipment. Der Preis hängt von Umfang, Spülservice und Transport ab.